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Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds
Dienstleistungsvergütungen, die von einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-Gesellschaft (KG) in gesonderten Vereinbarungen mit einzelnen Kommanditisten für Eigenkapitalvermittlungs- und Platzierungsgarantie, vorbereitende Bereederung sowie Finanzierungsvermittlung aufgewendet werden, können Betriebsausgaben sein und sind nicht schon aufgrund der Verknüpfung der Verträge und des Zusammenhangs mit dem Kauf bzw. der Herstellung des Schiffes als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu qualifizieren.