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In anderem EG-Mitgliedstaat registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. als Prozessbevollmächtigte
Eine in einem anderen EG-Mitgliedstaat registrierte Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Ltd. ist gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO als Bevollmächtigte zurückzuweisen, wenn ihre Tätigkeit keine vorübergehende ist. Die Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit i. S. des Titels II der Richtlinie 2005/36/EG (sog. Qualifikations-Anerkennungsrichtlinie) gelten gemäß Art. 5 Abs. 2 nur für den Fall, dass sich der Dienstleister zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs in den Aufnahmemitgliedstaat begibt, wobei der vorübergehende und gelegentliche Charakter im Einzelfall zu beurteilen ist. Die Dienstleistungsfreiheit i. S. der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie) gilt nach Art. 17 Nr. 6 nicht für Angelegenheiten, die unter Titel II der Qualifikations-Anerkennungsrichtlinie fallen. ...