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Societas Privata Europaea ante portas
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft vorgelegt. Damit sind die Grundzüge der Societas Privata Europaea (SPE) und ihre Rahmenbedingungen vorgezeichnet. Mit Verabschiedung der Verordnung wird das Statut der SPE in allen EU-Staaten unmittelbar anwendbar, ohne dass es weiterer Umsetzungsakte der einzelnen nationalen Gesetzgeber bedarf. Die Verordnung soll am in Kraft treten.
1. Ergänzende Anwendung nationalen Rechts
Damit wird dem deutschen Mittelstand neben der Europäischen Genossenschaft und der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) eine neue Rechtsform zur Verfügung stehen, mit der sie jederzeit grenzüberschreitend europaweit tätig sein kann, ohne sich mit den meisten nationalen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts auseinandersetzen zu müssen. In den Bereichen des Steuer-, Arbeits-, Insolvenz- und Sozialrechts wird für die SPE allerdings noch diejenige nationale Rechtsordnung gelten, in deren Territorium die SPE ihren eingetragenen Sitz hat. Gleiches gilt für Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Damit ist das Europäische Gesellschaftsrecht um e...