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Gesellschaftsrecht | Karenzentschädigung bei außerordentlicher Kündigung
Eine Regelung im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers, wonach die Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot entfällt, wenn der Geschäftsführer durch sein Verhalten Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben hat, ist wirksam (). Eine Karenzentschädigung für ein mit einem Geschäftsführer vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot sei nicht zwingend. Ist der vollständige Verzicht auf die Karenzentschädigung möglich, könne ihr Ausschluss unter der Bedingung der berechtigten fristlosen Kündigung erst recht nicht sittenwidrig sein.