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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 439

Unterschiedliche Besteuerung beschränkt steuer-pflichtiger Freiberufler – eine vergleichende Analyse der rein nationalen Besteuerung

von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Melanie Blume, Kleve, und Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Holthaus, Unna

S. 440Das Einkommen von beschränkt steuerpflichtigen Freiberuflern, die entweder als darbietende Künstler oder als werkschaffende Künstler oder als wissenschaftlich Vortragende im Inland agieren, wird unterschiedlich besteuert. Die aktuelle nationale Besteuerung von Künstlern ist umstritten, wie aktuelle EuGH-Verfahren zeigen (vgl. , Gerritse). Der EuGH vergleicht jedoch in seinen Entscheidungen unbeschränkt Steuerpflichtige mit beschränkt Steuerpflichtigen. Im Folgenden sollen beschränkt Steuerpflichtige untereinander verglichen werden. Da die oben genannten Berufsgruppen bei gleich hohen Einnahmen (1 000 €) und gleich hohen Ausgaben (740 €) und somit einem gleich hohen Gewinn (260 €) unterschiedliche Einkommensteuerbeträge zu zahlen haben (darbietende Künstler: 150 €, der werkschaffende 200 € und der wissenschaftlich Vortragende 39 €), stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Besteuerung.

Im Folgenden wird anhand der rechtlichen Grundlagen zunächst dargestellt, wie es zu den unterschiedlichen Einkommensteuerbeträgen kommt bzw. welche Möglichkeiten ein Künstler hat, die Höhe der Einkommensteuer na...

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