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Wenn Pensionen zur drückenden Last werden
Wege zur Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen für Ihren Mandanten
Nicht erst seit Basel II gehen Unternehmen auf die Suche nach einem externen Träger ihrer intern finanzierten Pensionslasten. Während heute in der Bilanz ausgewiesenen Versorgungsschulden allzu oft notwendige Kredite verhindern, sind sie seit eh und je dem Käufer eines Unternehmens oder selbst dem Juniorchef aus der Familie ein Dorn im Auge, belasten sie doch das Ergebnis eines Unternehmens mit nichtoperativem Aufwand, dessen Höhe sogar noch von betriebsfremden Risiken wie die Invalidität von Mitarbeitern abhängen kann. Nicht zuletzt sind sie zudem hinderlich, wenn das Unternehmen liquidiert werden soll. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass eine Reihe von Modellen zur Ablösung von Pensionsverpflichtungen entwickelt wurde. Die gängigsten werden in diesem Beitrag vorgestellt – damit Sie Ihren Mandanten bei der Wahl und Umsetzung kompetent unterstützen können.
I. Das Prinzip
Ihr Mandant wird anstreben, die Pensionsrückstellungen möglichst vollständig aufzulösen. Dies hat einen entsprechenden außerordentlichen Ertrag zur Folge, der meistens nicht erwünscht ist, weil er zu (steuerpflichtigem) Gewinn führen kann.
Die entsprechende Gegenposition, also betrieblicher Aufwand