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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Irland
Überlebende Ehegatten erben in Irland generell „steuerfrei“. Wird nach dem irischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz „Capital Acquisitions Tax – Consolidation Act 2003“ (nachfolgend: CAT-CA 2003) Unternehmensvermögen übertragen, ist allen anderen Steuerpflichtigen ein „business property relief“ (Unternehmensfreibetrag) in Höhe von 90 % zu gewähren, wenn es sich um sog. relevantes Unternehmensvermögen handelt und bestimmte Haltefristen erfüllt werden. Der verbleibende 10%-Anteil ist in Höhe von 20 % einheitlich zu besteuern. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen auf natürliche Personen näher beleuchtet werden.
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Nachfolgend soll die Vererbung von sog. Unternehmensvermögen im Fokus stehen. Hierunter werden im Einzelnen verstanden:
Einzelunternehmen,
Anteile an Personengesellschaften sowie
Anteile an Kapitalgesellschaften. S. 798
Bei Kapitalgesellschaften unterscheidet das CAT-CA 2003 grundsätzlich zwischen „private companies“ (unnotierten Kapitalgesellschaften) und börsennotierten Kapitalgesellschaften. Anteile an pri...