Arbeitshilfe Januar2009

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zur hauswirtschaftlichen Versorgung kranker und hilfsbedürftiger Personen - Mit der Pflege eng verbundene Umsätze - Mustereinspruch

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Fallen nach der Gesetzesbegründung, dem Willen des Gesetzgebers und im Rahmen europarechtskonformer Auslegung Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in den Anwendungsbereich von § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999?

Sind die von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 umsatzsteuerbefreit?

Soweit man diese Leistungen als nicht von der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 erfasst ansehen würde, wären sie unmittelbar durch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/ 388/EWG umsatzsteuerbefreit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB GAAAC-88177