Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behaltefrist und Veräußerungsverlust i. S. von § 17 EStG
Die Anerkennung eines Veräußerungsverlusts setzt gem. § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b EStG voraus, dass noch im Veräußerungszeitpunkt eine Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (relevante Beteiligung) vorliegt. Der in § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b Satz 2 erste Alternative EStG geregelte Dispens bezieht sich ausschließlich auf die fünfjährige Behaltefrist; diese darf bis zum Veräußerungszeitpunkt unterschritten werden.