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Recxmläßigkeit des Erlasses eines Aufteilungsbescheids
Über den vor Einleitung der Vollstreckung gestellten Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld darf erst dann entschieden werden, wenn es überhaupt zu einer Vollstreckung kommt. Der Erlass eines Aufteilungsbescheids ist unzulässig, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden sind.