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Verbesserte Förderwege für Arbeitnehmer
Mitarbeiterbeteiligungsgesetz will Belegschaft am Unternehmenserfolg beteiligen
Der vom BMF am vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung” sieht verbesserte Begünstigungen bei vermögenswirksamen Leistungen (VL), einen erhöhten Freibetrag für betriebliche Mitarbeiterbeteiligungen sowie eine neue Form von Investmentfonds vor. Der Gesetzentwurf soll Ende August vom Bundeskabinett verabschiedet werden und generell für Lohnzahlungszeiträume ab 2009 gelten. Mit den Mitarbeiterbeteiligungsfonds betritt der Gesetzgeber Neuland, um möglichst vielen Beschäftigten die Möglichkeit zur Beteiligung an ihrem Unternehmen zu geben.
Förderung der VL wird aufgestockt
Der Fördersatz für VL steigt von 18 % auf 20 % (§ 13 Abs. 2 VermBG), sofern die nach 2008 angelegten Mittel in Beteiligungen fließen. Gleichzeitig erhöhen sich die Einkommensgrenzen bei Ledigen von 17 900 € auf 20 000 € und bei Ehegatten von 35 800 € auf 40 000 € (§ 13 Abs. 1 VermBG). Der Fördersatz und die Einkommensgrenze bei den Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und anderen wohnungswirtschaftlichen Verwendungen ändern sich aber nicht.
Freibetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen
Über einen neuen § 3 Nr. 39 EStG wird ein steuer- un...