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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 7

Gewerbesteuer-Ermäßigung bei der Einkommensteuer verfällt bei insgesamt negativem Einkommen

Weder Auszahlung noch Vor- oder Rücktrag des Anrechnungsüberhangs

Andrew Miles

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom - X R 32/06 mit dem Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung beschäftigt. Die Klägerin bezog im Urteilsfall gewerbliche Einkünfte aus einem Mitunternehmeranteil an einem Gewerbebetrieb. Diese und ihre weiteren Einkunftsteile konnte sie jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer mit ihrem Verlustvortrag ausgleichen, sodass ihr zu versteuerndes Einkommen mit 0 € festgesetzt wurde. Ihr Anspruch auf Ermäßigung der Einkommensteuer angesichts der Belastung durch die Gewerbesteuer nach § 35 EStG ging daher ins Leere. Gegen den Verfall des sog. Anrechnungsüberhangs zog sie mit dem Antrag auf Feststellung einer negativen Einkommensteuerschuld in Höhe des Ermäßigungsbetrags (damals das 1,8-fache des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags) vor Gericht. Alternativ zur Auszahlung des Ermäßigungsbetrags begehrte sie Vor- bzw. Rücktrag analog der Regelung des § 34f EStG für den Abzug von der Steuerschuld, der Steuerpflichtigen für die ersten acht Jahre der Eigennutzung neu geschaffenen Wohnraums zusteht. Beiden Ansinnen hat der BFH eine klare Absage erteilt.

Keine gesetzliche Regelung gegen den Verfall des Überhangs

Unstreitig war, dass es keine gesetzl...

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