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Einkommensteuer | Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts
Wie der BFH mit Urteil mit v. - IX R 62/05 NWB CAAAC-88015 entschieden hat, ist die Wesentlichkeit einer Beteiligung für die Berücksichtigungsfähigkeit eines Auflösungsverlusts i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, § 17 Abs. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 veranlagungszeitraumbezogen zu beurteilen. – Anmerkung: Der Gesetzeswortlaut bildet die Grundlage für ein „Zwei-Klassen-System”. Bei Veräußerungsgewinnen i. S. des § 17 Abs. 1 EStG soll die (geringere) Beteiligungsquote nach der aktuellen gesetzlichen Regelung im Zeitpunkt der Veräußerung maßgeblich sein (vgl. , BStBl 2005 II S. 436, gegen das unter Az. 2 BvR 748/05 eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist), wenn diese in Vorjahren überschritten war, auch soweit nach der zu jener Zeit geltenden gesetzlichen Regelung jedoch keine wesentliche Beteili...