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FG München Urteil v. - 6 K 2167/98 EFG 2002 S. 1326 Nr. 20

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9AO 1977 § 63 Abs. 2AO 1977 § 60 Abs. 2AO 1977 § 51AO 1977 § 52 Abs. 1 S. 1AO 1977 § 52 Abs. 1 S. 2AO 1977 § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1

Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch ohne praktische Umsetzung des Vereinszwecks

Körperschaftsteuer 1990 bis 1995

Leitsatz

Ein neugegründeter Segelsportverein, der die angestrebten Liegeplätze in einem Hafen später tatsächlich nie erhalten und deswegen bisher fast nur theoretische Schulungen durchgeführt hat, kann vor allem dann nicht etwa nach den einkommensteuerlichen Grundsätzen zur Liebhaberei vorläufig für eine Anlaufphase als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er weder nachweisen noch überzeugend darlegen kann, dass er seinen Vereinszweck jemals in ausreichendem Maß aktiv verfolgt hat, keine Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte über durchgeführte Veranstaltungen erstellt hat und wenn von den nur sieben, miteinander verwandten Vereinsmitgliedern obendrein nur zwei einen Segelschein besitzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1326 Nr. 20
VAAAC-87751

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