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SchaumwZwStG §§ 16 und 17

Teil 1: Schaumwein

Abschnitt 3: Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten [1]

§§ 16 und 17 (weggefallen) [2]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAD-26413

1Anm. d. Red.: Abschnittsüberschrift i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 607) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: §§ 16 und 17 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 607) mit Wirkung v. .

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