Arbeitshilfe September 2010

Unterhaltszahlungen keine sonstigen Einkünfte - Mustereinspruch

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Sind Unterhaltszahlungen des dauernd getrennt lebenden Ehegatten der Klägerin bei dieser als sonstige Einkünfte anzusetzen, obgleich die Zahlungen sich beim Ehemann nicht steuermindernd ausgewirkt haben?

Wie ist die korrespondierende Wirkung zwischen § 22 Nr. 1a EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG auszulegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAC-87466