Arbeitshilfe Januar2009

Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO: Doppelerfassung von Miete - Mustereinspruch

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Liegt bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung offenbare Unrichtigkeit vor?

War die offenbare Unrichtigkeit für das FA erkennbar und hat es diese als eigene übernommen?

Reicht es aus, dass bei „Offenlegung des Sachverhalts” für jeden unvoreingenommenen Dritten der Fehler klar und deutlich erkennbar gewesen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAC-87267