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Österreich: Meldepflicht für Schenkungen löst Erbschaft- und Schenkungsteuer ab
Seit dem muss in Österreich keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr entrichtet werden. Stattdessen besteht nun eine Meldepflicht für bestimmte Schenkungen. Mit dem Wegfall der Erbschaft- und Schenkungsteuer findet auch das deutsch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund der Kündigung durch Deutschland zum keine Anwendung mehr.
I. Schenkungsmeldegesetz am in Kraft getreten
Am ist das österreichische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ausgelaufen. Abgelöst wurde es für Erwerbe nach dem vom sog. Schenkungsmeldegesetz (SchenkMG). Demnach sind Schenkungen zwar künftig steuerfrei, allerdings besteht nunmehr eine Meldepflicht für unentgeltliche Übertragungen von
Wertpapieren,
Bargeld,
Gesellschaftsanteilen,
beweglichen Gegenständen,
immateriellen Vermögensgegenständen und
Betrieben bzw. Teilbetrieben.
Grundstücksübertragungen sind hiervon ausgenommen, da diese auch bei unentgeltlichem Erwerb der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Werden die folgenden Grenzbeträge überschritten, tritt die Meldepflicht ein:
Ab einem gemeinen Wert von 50.000 € müssen Schenkungen zwischen Angehörigen (definiert in § 25 BAO) gemeldet werden. Dabe...