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Handelsblatt und FAZ keine Arbeitsmittel
Kosten für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie des Handelsblatts sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg sind beide Zeitungen der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und nicht ganz überwiegend beruflich veranlasst; die Blätter richteten sich überwiegend an „normale” Leser.
Hinweis: Das FG widerspricht damit einem Urteil des BFH, der das Handelsblatt als Fachzeitschrift anerkannt hatte (, DB 1983 S. 372). Nach Ansicht des FG hat sich das Handelsblatt aber seit 1982 von einer Fachzeitschrift zu einer typischen Tageszeitung gewandelt (VRiFG Bernd Rätke, Berlin).