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Keine erweiterte Kürzung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
Die Frage, ob die Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Gewerbebetrieb kraft Rechtsform) an einer gewerblich tätigen Unterpersonengesellschaft dazu führt, dass die erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen versagt wird, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das gilt insbesondere, nachdem der erneut in diesem Sinne entschieden hat.