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FG Baden-Württemberg 07.05.2008 13 K 146/04, NWB direkt 33/2008 S. 2
Gestaltungsmissbrauch bei inkongruenter Gewinnausschüttung
§ 42 Satz 2 AO ermöglicht lediglich, eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende missbräuchliche Gewinnausschüttung zu neutralisieren, nicht jedoch, nicht zugeflossene Kapitalerträge dem Gesellschafter, der der abweichenden Gewinnausschüttung zu seinen Lasten zugestimmt hat, zuzurechnen.