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Die GmbH & Co. KG im Umsatzsteuerrecht
Umsatzsteuer auf Geschäftsführungs- und Haftungsvergütungen als Kostenfaktor
Zur Geschäftsführer- und Haftungsvergütung der Komplementär-GmbH kommt oftmals noch die Umsatzsteuer hinzu. Ist die GmbH & Co. KG nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Umsatzsteuer zum unerwünschten Kostenfaktor. Im Folgenden werden nach einer Analyse der umsatzsteuerlichen Problematik Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Unternehmereigenschaft
Umsatzsteuerliche Unternehmerin i. S. von § 2 Abs. 1 UStG ist bei der GmbH & Co. KG grundsätzlich nur die KG selbst, nicht jedoch die Gesellschafter. Anders als das Ertragsteuerrecht kennt das Umsatzsteuerrecht keine Mitunternehmerschaft, so dass die Gesellschafter ihre Beteiligung an der KG (und an der Komplementär-GmbH) grundsätzlich im nichtunternehmerischen Bereich halten (vgl. Abschn. 18 Abs. 2 Satz 1 UStR: Das bloße Halten von Beteiligungen ist keine unternehmerische Tätigkeit.). Die Gesellschafter werden nur dann zu umsatzsteuerlichen Unternehmern, wenn sie über das reine Halten der KG-Beteiligung hinaus unternehmerisch tätig werden, z. B. indem sie steuerbare Leistungen an die KG erbringen.
Geschäftsführungsleistungen
Zu besonderen umsatzsteuerlichen Problemen führen in der Regel die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen. Bei ein...