Arbeitshilfe Mai 2010

Auslegung des Begriffs "Erscheinen" im Rahmen des § 7 Nr. 1a StraBEG - Mustereinspruch

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Liegt der Ausschlussgrund von der Straf- oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG auch vor, wenn

1. der Betriebsprüfer nicht bei dem Erklärenden bzw. dessen Vertreter zur Prüfung erscheint, sondern die Prüfung in den Räumen des FA durchgeführt wird, bzw.

2. lediglich eine Betriebsprüfung und nicht eine Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit stattfindet?

Verletzt die Regelung des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG das Bestimmtheitsgebot?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAC-86749