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Der neue Ausbildungsbonus im Arbeitsförderungsrecht
Zuschuss an Arbeitgeber bei der Einstellung von Altbewerbern
Am hat der Bundesrat dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch” zugestimmt. Damit wird in das Arbeitsförderungsrecht ein neuartiger „Ausbildungsbonus” eingeführt – passend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Sommer 2008. Bei diesem Ausbildungsbonus handelt es sich um eine Form des Lohnkostenzuschusses mit einigen Besonderheiten. Die Grundzüge des neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments werden nachfolgend vorgestellt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den amtlichen Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucks. 16/8718, 16/9238 und 16/9456).
I. Allgemeines
In der Bundesrepublik ist der Anteil derjenigen Ausbildungsbewerber stark angestiegen, die bereits im Vorjahr oder früher die Schule verlassen haben, ohne aber eine Ausbildungsstelle zu finden (Anstieg des Anteils dieser „Altbewerber” in den letzten acht Jahren von 40 % auf nunmehr über 50 %). Deshalb wird für einen Arbeitgeber, der einen solchen Altbewerber einstellt, ein „Ausbildungsbonus” als (zahlungstechnisch in zwei Raten auszuzahlender) Zuschuss gewährt.
Zuständig für die neue Zuschussleistung ist die Bundesagentur für Arbeit, welche vor Ort durch die Agenture...