Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Leistungen im Rahmen der Ausfuhr von Gegenständen
Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG liegen nach dem , nv NWB AAAAC-79966, nicht vor, wenn sich Leistungen unmittelbar nur auf Beförderungsmittel beziehen, die Gegenstände der Ausfuhr transportieren, nicht aber auf die mit diesen Fahrzeugen beförderten Ausfuhrgegenstände. Solche Leistungen sind auch nicht nach Art. 15 Nr. 13 der 6. EG-RL steuerfrei. Im konkreten Fall organisierte und bewirtschaftete ein Unternehmer eine Park- und Staufläche für an- und abfahrende Kfz jeder Art für Zwecke der zolltechnischen Abwicklung an der polnisch-deutschen Grenze. Die Leistungen dienten der Vorsortierung der Fahrzeuge für die Zollabfertigung der mit diesen Beförderungsmitteln transportierten Waren. Aufgrund der Leistungen des Unternehmers staute sich der zur Grenze fahrende internationale Güterverkehr Richtung Polen n...