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BFH 29.05.2008 VI R 57/05, StuB 15/2008 S. 609

Einkommen-/Lohnsteuer | Vorliegen einer steuerfreien geringfügigen Beschäftigung

(1) Ob ein nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt wird, beurteilt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auch unter Einbeziehung tariflich geschuldeter, aber tatsächlich nicht ausgezahlter Löhne zu bestimmen (sozialversicherungsrechtliches „Entstehungsprinzip”). (2) Der Einkommensteuer unterliegt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung nur der tatsächlich zugeflossene Arbeitslohn (?Zuflussprinzip?) (Bezug: § 3 Nr. 39 EStG 1999-2001; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1999).

Praxishinweise: Die Entscheidung betrifft ausgelaufenes Recht (§ 3 Nr. 39 EStG wurde mit Wirkung ab aufgehoben, vgl. BGBl 2002 I S. 4621). Gleichwohl hat die Aussage weiterhin Bedeutung, dass für den Lohnsteuerabzug nur die tatsächlich gezahlten Arbeitslöhne den Umfang der ...

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