Arbeitshilfe Januar2009

Außergewöhnliche Belastung: Reisekosten der Großeltern zur Pflege des Kontakts zu dem bei seiner Mutter im Ausland lebenden Kind ihres verstorbenen Sohnes - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob Reisekosten zur Wahrnehmung eines gerichtlich erstrittenen Umgangsrechts mit einem Enkelkind den Großeltern auch dann zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erwachsen, wenn ihr Sohn und Kindesvater während des Scheidungsverfahrens verstirbt und die Kindesmutter zur Verhinderung des Kindesumgangs in das Ausland verzieht. Selbst auf Grund der zunehmenden Mobilität der Gesellschaft ist es immer noch ungewöhnlich, dass sich Großeltern zur Pflege des Kontakts zu den Enkelkindern in das Ausland begeben müssen. Auch unter dem Gebot der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen ist es sachgerecht, für die Abzugsfähigkeit von Reisekosten zur Kontaktpflege mit Angehörigen schematisch zwischen Inlandsreisen und Auslandssachverhalten zu unterscheiden.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAC-86339