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Kurz notiert
Steuerbürokratieabbaugesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen: Bei Privatpersonen besteht mit dem ELSTER-Verfahren bereits heute die Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung. Dieses Verfahren wird nun weiterentwickelt. Zukünftig sollen bestimmte begleitende Belege ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Eine Erweiterung auf andere Belege ist beabsichtigt. Im Fall von offenen BFH-Verfahren zu einfach-gesetzlichen Rechtsfragen legen Steuerpflichtige häufig vorsorgliche Einsprüche gegen den eigenen Steuerbescheid ein. Der dadurch entstehende Aufwand soll reduziert werden. Zukünftig wird es der Verwaltung möglich sein, in solchen Fällen die Steuer vorläufig festzusetzen. Dies macht „rechtswahrende” Einsprüche überflüssig. Die Schwellenwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen werden angehoben. Dies entlastet gerade kleinere Unternehmen von Pflichten und bedeutet gleichzeitig weniger Aufwand der Finanzverwaltung. Zur Entbürokratisierung trägt auch die vorgesehene Möglichkeit ...