Arbeitshilfe Januar2009

Ablehnung der begehrten Verlustfeststellung - Mustereinspruch

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Wird ein Steuerpflichtiger im Veranlagungszeitraum 1999 erstmals zur Einkommensteuer veranlagt, ist der im Dezember 2003 - aufgrund der geänderten Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als vorab entstandene Werbungskosten - gestellte Antrag auf gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs auf den nicht abzulehnen, weil inzwischen Feststellungsverjährung eingetreten ist. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 181 Abs. 5 AO. Auf die Tatsache, dass das FA innerhalb der Feststellungsfrist keine Kenntnis von dem entstandenen Verlust besaß, so dass kein pflichtwidriges Unterlassen einer Verlustfeststellung besteht, kommt es entscheidungserheblich nicht an.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB LAAAC-86188