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Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als Arbeitslohn
Ist der Treuhänder verpflichtet, die Stimmrechte aus dem treuhänderisch von ihm gehaltenen 60-%-Anteil an einer GmbH nach den Weisungen des Treugebers auszuüben, ist der in einem Beschäftigungsverhältnis zu der GmbH stehende Treugeber nicht deren Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung stellt bei ihm steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.