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Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kinds
Mit Urteil v. - III R 15/06 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kinds geändert. Er hat entschieden, dass ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon besteht, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt, wenn das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nachgeht und seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen. In diesen Fällen ist daher ab sofort und entsprechend der Gesetzessystematik für jeden Kalendermonat, für den ein Anspruch auf Kindergeld geltend gemacht wird, zunächst z...