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FG Münster 07.02.2008 6 K 4898/05 F, NWB direkt 32/2008 S. 4
Verlustfeststellung nach Einkommensteuerbescheid auf 0 €
Wird erst nach dem Erlass eines Einkommensteuerbescheids geltend gemacht, dass tatsächlich ein höherer Verlust erzielt worden ist, kann ein (erstmaliger) Verlustfeststellungsbescheid nur ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid noch geändert werden könnte.