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Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Die Gebührenpflichtigkeit der Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO ist verfassungsgemäß, da es sich um eine „individuelle Dienstleistung” der Finanzverwaltung handelt, die dem Auskunftssuchenden einen individuellen Vorteil gewährt. Ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eintriff in die Berufsausübung steuerberatender Berufe liegt nicht vor. Die gebührenpflichtige verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO unterscheidet sich von der gebührenfreien „verbindlichen Zusage” einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO dadurch, dass es um die Beurteilung eines vom Steuerpflichtigen nicht verwirklichten, hypothetischen Sachverhalt geht. Die Komplexität des Steuerrechts zwingt den Staat nicht, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten. Die Erhebung einer Mindestgebühr für die Erteilung einer verb...