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Das neue Pflegezeitgesetz – Soziale Absicherung während der Pflegezeit
Mit dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG), das Bestandteil der strukturellen Reform der Pflegeversicherung ist (vgl. Art. 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes v. , BGBl 2008 I S. 874) wurden zwei Formen einer Pflegezeit eingeführt. Die Regelungen sind am in Kraft getreten, ihre Auswirkungen auch für die Unternehmen erheblich:
Beschäftigte haben im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, um für einen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine Pflege zu organisieren.
Für die längere Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung wird ein besonderer Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung als Pflegezeit für längstens sechs Monate eingeräumt (vgl. § 3 PflegeZG). Die Pflegezeit kann in der Form der vollständigen oder auch teilweisen Freistellung erfolgen. Dieser Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit regelmäßig nicht mehr als 15 Beschäftigten.
Der nachfolgende Überblick fasst die wesentlichsten versicherungsrechtlichen Gesichtspunkte in den einzelnen Versicherungszweigen der gesetzlichen Sozialversicherung zusammen. Viele weitere nützliche Hinweise, u. a. auch zu den melderechtlichen Verpfl...