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Grunderwerbsteuer | Teilweise vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer
Mit Beschluss v. - 7 K 333/06 NWB VAAAC-76349 hat das FG Niedersachsen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 MwStSystRL (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL) verstößt, wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen (vgl. bereits NWB EN-Nr. 685/2008). Im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Verfahren (Rs. C-156/08) sind Festsetzungen der Grunderwerbsteuer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO teilweise für vorläufig zu erklären (gleich laut...