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Finanzgerichtsordnung | Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid; keine Wiedereinsetzung bei nicht näher erläutertem Büroversehen
Der NWB CAAAC-86058 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Frist zur Begründung der Revision wird, wenn das Finanzgericht in einem Gerichtsbescheid die Revision zugelassen hat, durch die Zustellung des Gerichtsbescheids ausgelöst. (2) Der Hinweis auf ein nicht näher erläutertes „Büroversehen” rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.