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Geplante Änderung des § 15 AStG durch das Jahressteuergesetz 2009
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) beabsichtigt die Bundesregierung, die in § 15 AStG angeordnete Zurechnungsbesteuerung für das Einkommen (und Vermögen) ausländischer Familienstiftungen beim Stifter bzw. bei Anfalls- und Bezugsberechtigten in eine mit dem EG-Vertrag bzw. dem EWR-Vertrag vereinbare Form zu bringen. Damit soll die Zurechnung auf Familienstiftungen mit Sitz außerhalb der EU bzw. EWR beschränkt werden. Liechtensteinische Familienstiftungen würden wegen eines Verweises auf den Abschluss eines Amtshilfeabkommens zurzeit nicht in den Genuss dieser geplanten Neuregelungen kommen. Weiterhin ist geplant, in § 15 AStG ausdrücklich klarzustellen, dass nur die Zurechnung positiven Einkommens erfolgt, negatives hingegen als Verlust der Familienstiftung vorgetragen werden muss. Im Folgenden werden zunächst die der Neuregelung vorausgegangene Entwicklung, die Funktionsweise sowie die Problemstellungen der bisherigen Fassung des § 15 AStG kurz erläutert. Sodann werden die Neuregelung und die zu erwartenden Auswirkungen in der Praxis dargestellt.
Alle Beiträge zum geplanten JStG 2009 NWB BAAAC-78826
I. Geplante Neuregelung
Am hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines JStG 2009 vo...