Zur Gewährung von Eigenheimzulage bei Überlassung einer Wohnung an Angehörige
Leitsatz
Unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe.
Ob eine Gegenleistung vorliegt, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse.
Begünstigt ist nur die voll unentgeltliche Nutzungsüberlassung.
Hat ein Angehöriger hinsichtlich seiner bisherigen Wohnung keine gesicherte Rechtsposition, so kann eine unentgeltliche Überlassung
an Angehörige auch bei einem Wohnungstausch gegeben sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 12 Nr. 1 EFG 2008 S. 1440 Nr. 18 MAAAC-85800
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.06.2008 - 12 K 252/05
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