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Keine grunderwerbsteuerbare Verwertungsbefugnis eines Bauträgers durch Überplanung unbebauter Grundstücke
Erhält ein privates Wohnungsbauunternehmen durch einen Gemeinderatsbeschluss die Möglichkeit, im Eigentum der Kommune stehende unbebaute Grundstücke auf eigene Kosten zu überplanen, dafür eine Baugenehmigung einzuholen, Kaufinteressenten zu werben und zum Abschluss eines Bauvertrags mit dem eigenen Unternehmen zu bewegen, führen diese Möglichkeit und der von dem Unternehmen daraus zu erzielende Gewinn nicht zu einer nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerbaren Verwertung der wesentlichen Substanz der Grundstücke, wenn die (unbebauten) Grundstücke von der Kommune selbst an die von dem Unternehmen angeworbenen Kunden veräußert werden.