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Kindergeldanspruch bei dauerhafter Entführung des Kinds durch den anderen Elternteil
Wurde dem Kindsvater für das bei der Mutter lebende gemeinsame Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen, hat er seine Arbeits- und Wohnsituation zur Ermöglichung einer Haushaltsaufnahme des Kinds umgestellt und wurde das Kind daraufhin von der Kindsmutter an einen bis heute unbekannten Ort im Ausland entführt, steht dem Kindsvater Kindergeld für eine Übergangszeit von 6 Monaten nach der Entführung zu, wenn er sich in dieser Zeit ernsthaft um eine Rückführung des Kinds in seinen Haushalt bemüht hat. Die Feststellungslast zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kinds im Inland als tatbestandliche Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch liegt beim Kindergeldberechtigten. Auch wenn der Kindsvater das ihm Mögliche getan hat, um Anhaltspunkte über den Aufenthaltsort...