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Darlehensverzicht bei sog. Schrottimmobilien
Bei der einkommensteuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts durch die finanzierende Bank bei sog. Schrottimmobilien ist der erlassene Schuldbetrag wie folgt aufzuteilen: In einen Teilbetrag für ersetzte Schuldzinsen zuzüglich entgangener Verzinsung, der zu Einnahmen aus Vermietung führt und in einen Teilbetrag für den überhöhten Kaufpreis der Eigentumswohnung, der nur zur Minderung der Afa-Bemessungsgrundlage und des Afa-Volumens führt. Dadurch kommt es im Ergebnis dazu, dass sich der überhöhte Teil des Kaufpreises, der schon über die Afa als Werbungskosten abgezogen wurde, als Minderung künftiger Werbungskosten auswirkt. Sachgerecht dürfte wohl eine Aufteilung des Erlassbetrags nach dem Verhältnis der Anschaffungskosten der Eigentumswohnung zu den bis zum Erlasszeitpunkt entstandene...