Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen. Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern scheidet eine Kürzung des Vorwegsabzugs nur dann aus, wenn der quotale Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei typisierender Betrachtung dessen Beteiligungsquote entspricht.