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Sonderabschreibung bei langfristiger Immobilienvermietung
Betriebe, deren Tätigkeit in der langfristigen Vermietung von Wirtschaftsgütern (hier: Immobilien) besteht, sind nicht in den Anwendungsbereich des § 7g EStG einzubeziehen und können daher keine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Fahrzeugaufwendungen (aus 232 855 DM Anschaffungskosten für einen Porsche 911 Turbo Coupe) in Höhe von ca. 36 % des Gesamtumsatzes bei einem Unternehmen, das die langfristige Vermietung von Wohneinheiten und einigen Gewerbeeinheiten betreibt und dessen Repräsentationsaufwand daher von untergeordneter Bedeutung ist, überschreiten die Angemessenheit der Betriebsausgaben erheblich.