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Zuwendungsnießbrauch an ertragreichem Gebäude
Den Staat am Unterhalt des Kindes beteiligen
Gewöhnlich wird man von einem Zuwendungsnießbrauch stets abraten, weil dadurch die AfA verloren geht. Der folgende Musterfall zeigt, dass dieser Nachteil bei einem ertragreichen Gebäude für die durch den Zuwendungsnießbrauch gebotenen Vorteile hingenommen werden kann. Der Zuwendungsnießbrauch stellt eine elegante Lösung dar, den Staat in den geeigneten Fällen an den Unterhaltskosten für Kinder zu beteiligen.
Im NWB SteuerXpert (Login unter www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB NAAAB-04644 die Checkliste „Nießbrauch an Grundstücken und Kapitalvermögen” aufrufbar.
I. Ausgangssituation – Ertragreiches Gebäude zur Alterssicherung
M und F sind gemeinsam Eigentümer eines Mietshauses. Da beide gut verdienen, haben sie das Haus in den letzten Jahren umfassend renoviert, größere Bauarbeiten sind daran in nächster Zeit nicht mehr zu erwarten. Die Renovierungskosten konnten weitgehend als Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht werden. Die Darlehen aus der Anschaffung sind abbezahlt, für die Renovierungen wurden keine aufgenommen. Die Einkünfte aus dem Haus benötigen M und F derzeit nicht, sie sollen jedoch in 20 Jahren ein Teil ihrer Alterssicherung ...