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Familienrecht | Längerer Betreuungsunterhalt auch für Alleinerziehende
Alleinerziehenden Müttern (und Vätern) ist nicht generell ab Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zuzumuten. Sie können auch nach diesem Zeitpunkt Unterhalt verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden hatten (). Alleinerziehende mit kleinen Kindern müssten insbesondere nicht ganztags arbeiten, soweit diese Arbeit zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer „überobligatorischen” Belastung führt. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten ganztags betreut wird, führe dies unter bestimmten Bedingungen nicht unbedingt zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils. Umgekehrt werde angesichts einer eingeschränkten Erwerbspflicht i. d. R. jedenfa...