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Abgabenordnung | Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids bei leichtfertiger Steuerverkürzung
Nach dem NWB SAAAC-85328 ist die Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids gem. § 191 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz AO bei leichtfertiger Steuerverkürzung nur in den Fällen auf fünf Jahre verlängert, in denen die Haftungsinanspruchnahme auf § 70 AO beruht, nicht aber für jeden Fall der Haftung, dem eine leichtfertige Steuerverkürzung zugrunde liegt, also auch nicht bei der Haftung gem. § 69 AO (Klarstellung der Rechtsprechung). – Anmerkung: Der Senat weicht mit seiner vorliegenden Entscheidung nicht i. S. des § 11 Abs. 2 FGO vom Beschluss des V. Senats des NWB ZAAAA-68485 ab. Zwar hat der V. Senat dort den rechtzeitigen Erlass eines auf §§ 69, 34 AO gestützten Haftungsbescheids gegen den Geschäftsführer einer GmbH bejaht, weil die von der GmbH geschuldete Umsatzsteuer leichtfertig verkürzt (§ 378 AO) worden sei u...