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AfA-Tabelle Nr. 96 - Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der in der Tabelle unter Tz. 1 und 2 genannten Nutzungszeiten ist eine bis zu zweischichtige, für die unter Tz. 3 genannten Anlagegüter ist eine bis zu dreischichtige Nutzung berücksichtigt.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1981 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Abfallbeseitigung Abwasserbeseitigung sonst. hygien. Einrichtungen
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Sammlung, Transport und Lagerung von
Abfällen | ||
1.1 | Sammelfahrzeuge (f. feste u. flüssige
Abfälle) | 4 | 25 |
1.2 | Wechselaufbauten (f.
Sammelfahrzeuge) | 4 | 25 |
1.3 | Kehrmaschinen | 4 | 25 |
1.4 | Saugwagen | 4 | 25 |
1.5 | Spülwagen | 4 | 25 |
1.6 | Sammelbehälter (oh. Rücksicht
auf Rauminhalt und Material, z. B. Preßcontainer,
Wechselbehälter) | 4 | 25 |
1.7 | Abfallverdichte... |