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AfA-Tabelle Nr. 40 - Feinmechanische und optische Industrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die Feinmechanische und die Optische Industrie sind u. a. durch eine starke Differenzierung ihrer Betriebe hinsichtlich der Betriebsstruktur (Herstellungsprogramme, Betriebsgrößen, Organisationsformen, Produktionsverfahren, technischer Entwicklungsstand, Kapital- und Lohnintensität) gekennzeichnet.
Branchenmäßig entspricht dies den Industriebereichen, die in folgenden Fachgruppen zusammengefaßt sind:
Augenoptik Optik und Labortechnik Foto- und Videotechnik Feinmechanik Meß- und Automatisierungstechnik Medizintechnik
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Optik Augenoptik Herst. v. Foto-, Projektions- u. Kinogeräten Herst. v. Meß- u. Regelgeräten Feinmechanik Herst...