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IWB Nr. 14 vom Seite 691

Südafrika verschärft Verrechnungspreisvorschriften

Dipl.-Volkswirt Robert Fischer und Dipl.-Volkswirt Oliver Rülicke, M.A. (USA),

Als weltweit eines der ersten Länder verabschiedete Südafrika im Jahre 1995 Verrechnungspreisvorschriften. Am wurde der § 31 des südafrikanischen Einkommensteuergesetzes (Income Tax Act; nachfolgend: südafrEStG) erlassen, um negativen fiskalischen Auswirkungen durch Missbrauch von Verrechnungspreisen entgegenzuwirken. Diese Vorschrift beinhaltet eine Kombination von Verrechnungspreis- und Thin Capitalization-Regelungen und bildet gemeinsam mit der Practice Note 7 der südafrikanischen Steuerbehörde (South African Revenue Service – SARS) die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung und Dokumentation angemessener Verrechnungspreise. Obwohl Südafrika kein Mitglied der OECD ist, folgen die Verrechnungspreisvorschriften im Wesentlichen den OECD-Richtlinien. Abweichend von den OECD-Richtlinien wird Steuerpflichtigen in Südafrika jedoch keine Möglichkeit zur Vorabvereinbarung über Verrechnungspreise (APAs) eingeräumt. Die Practice Note 7 wurde am erlassen und wurde wie auch der § 31 südafrEStG in den Folgejahren kaum verändert.

Nicht zuletzt deshalb wurden die jüngsten Änderungen der südafrikanischen Verrechnungspreisvorschriften, die in dem Revenue Law Amendme...

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