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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Belgien
Das Königreich Belgien ist in die Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel gegliedert. Seit 1997 hat jede Region begonnen, ihr eigenes Erbschaftsteuersystem zu entwickeln. Die Übertragung von Unternehmensvermögen wird in allen drei Regionen – und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe – unter bestimmten Bedingungen steuerlich privilegiert: in Flandern und Wallonien kann eine 100 %ige Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. In Brüssel besteht die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuertarif i. H. von 3 % zu beantragen. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen im Fokus stehen. In diesem Zusammenhang wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Berechnungsbeispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen in Belgien dargestellt. S. 706
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die Vererbung vo...